Anmeldung der Schulneulinge

 

Am 1. August 2019 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013 geboren sind.

 

Fünfjährige Kinder können auf Antrag eingeschult werden, wenn sie über die entsprechende soziale, körperliche und geistige Schulfähigkeit verfügen.

 

Im Jahr 2018 zurückgestellte Kinder müssen erneut angemeldet werden.

 

Laut Schulgesetz schreibt sollen Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich im 1. Schuljahr mitarbeiten zu können, im letzten Jahr vor der Einschulung an Sprachfördermaßnahmen im Kindergarten teilnehmen.

 

 

Das Anmeldeverfahren für die Kinder, die am 01.08.2019 schulpflichtig werden, wird bereits im Mai 2018 durchgeführt.

 

Anmeldetermine für die Schulneulinge werden jeweils zeitnah bekanntgegeben. 

 

 

Ausdrücklich hinweisen möchte ich an dieser Stelle darauf, dass es bei der Schulanmeldung nicht um die Entscheidung über eine mögliche Zurückstellung vom Schulbesuch geht. Sie sollen beraten werden, was Sie tun können, damit der Start in die Schule für Ihr Kind gut gelingt.

 

Bitte füllen Sie den Personalbogen aus und bringen Sie die Geburtsurkunde des Kindes (Stammbuch) zur Schulanmeldung mit.

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