Übergang Grundschule/ weiterführende Schule

Übergang zu den weiterführenden Schulen

Zu Beginn des 4. Schuljahres laden wir die Erziehungsberechtigten zu einer Informationsveranstaltung über

  • den Bildungsauftrag, die Leistungsanforderungen und Arbeitsweisen der weiterführenden Schulen und
  • die Möglichkeiten eines späteren Schulformwechsels ein.


Die Informationsveranstaltung wird von der Schulleitung der Grundschule durchgeführt; Vertreterinnen oder Vertreter aus weiterführenden Schulen stellen Bildungsauftrag, Arbeitsweisen und Leistungsanforderungen der jeweiligen Schulform vor.

Wir als Grundschule bieten den Erziehungsberechtigten im 4. Schuljahrgang zwei Beratungsgespräche an, um sie über die individuelle Lernentwicklung ihres Kindes zu informieren und über die Wahl der weiterführenden Schulformen und Bildungsgänge (§ 59 Abs. 1 Satz 1) zu beraten. Die Schülerinnen und Schüler sollten dabei anwesend sein.

Grundlagen für diese Gespräche sind

  

  • der Leistungsstand,
  • die Lernentwicklung während der Grundschulzeit,
  • das Arbeits- und Sozialverhalten und
  • die Erkenntnisse aus den Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten.

 

 

 

Ziel der Gespräche ist es, den Erziehungsberechtigten Unterstützung und Orientierung im Hinblick auf die Wahl der weiterführenden Schulform zu geben.

Die wesentlichen Ergebnisse der Gespräche werden in einem Protokoll dokumentiert, um für Verbindlichkeit und Transparenz zu sorgen.

Die Erziehungsberechtigten erhalten eine Ausfertigung dieser Protokolle.

Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung findet beim Schulformwechsel eine erneute Begutachtung statt. Erziehungsberechtigte werden im Rahmen der Förderkommissionen eingehend beraten.